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Datensicherung ist Gesetz!
Alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße, sind seit dem 1.1. 2002 verpflichtet ihre Daten vorschriftsmäßig zu archivieren. Das Gesetz nennt sich im schönsten Amtsdeutsch „GDPdU“ oder einfach „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“. Dahinter steht die Angst des Fiskus dass ihm Gelder vorenthalten werden durch vorgegebene oder reale Datenverluste. Der Unternehmer wird deshalb in diesem Gesetz zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Zwangsgelder. Weit gefährlicher ist die Androhung der Steuereinschätzung, die über der realen Steuerschuld liegen kann. Dies führt dann zu großen Problemen für den betroffenen Unternehmer.
Um den Wert einer regelmäßigen Datensicherung wirklich schätzen zu können, muss man mindestens einmal wichtiges Material verloren haben. Zum Beispiel: - einen 13-seitigen Abschlussbericht, der in einer Stunde abzugeben ist, oder - eine komplexe Konstruktionszeichnung, die eigentlich schon lange hätte fertig sein sollen. - Stillstand der EDV, bedeutet mindestens eingeschränkte Funktionalität ihres Unternehmens. Vermutlich muss man den inneren Zorn einfach mal erlebt haben, der in jedem Menschen aufsteigt, wenn er Buchstabe für Buchstabe, Zeichen für Zeichen längst erledigte Arbeiten von Grund auf noch einmal in die "blöde Kiste" eingeben muss. Wirkliche Erlösung von diesem Trauma finden viele Leidtragende übrigens erst dann, wenn sie als Unbeteiligte voll der Schadenfreude einen Daten-GAU miterleben durften und dabei die Gelegenheit hatten, das Gesicht des Betroffenen in Mimik und Farbe beobachten zu können.
Ein Fallbeispiel: Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, daß EDV-Anwender für die Sicherung ihrer Daten selber verantwortlich sind (Aktenzeichen 10 U 123/95). Im vorliegenden Streitfall wurde ein Softwarehaus verklagt, weil bei der Installation eines Scanners versehentlich eine Kundendatei gelöscht wurde. Die Klage wurde abgewiesen, weil das Softwarehaus zu Recht unterstellen durfte, daß eine Sicherungskopie der sensiblen Daten vorhanden sei.
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